DJ PTA-CMS: Frequentis AG: Veröffentlichung Ermächtigungsbeschluss über Veräußerung/Verwendung eigener Aktien
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG
Wien / Österreich (pta/06.06.2024/16:03) - Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 3 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018 iVm § 119 Abs 9 BörseG 2018
In der ordentlichen Hauptversammlung der FREQUENTIS AG am 6. Juni 2024 wurde zu Punkt 13 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs. 1b AktG zur Veräußerung und Verwendung eigener Aktien auch auf eine andere Art und Weise als durch Veräußerung über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 20. September 2019) folgender Beschluss gefasst:
Die durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. September 2019 zu TOP 6 erteilte Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs. 1b AktG zur Veräußerung und Verwendung eigener Aktien, wurde im bisher nicht genutzten Ausmaß widerrufen und gleichzeitig wurde der Vorstand gemäß § 65 Abs. 1b AktG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 5. Juni 2029, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb auch auf eine andere Art und Weise als durch Veräußerung über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien
* zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long Term Incentive Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen, * zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, * als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland, und * zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden,
und hierbei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen, wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann.
Wien, 6. Juni 2024
Der Vorstand
(Ende)
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June 06, 2024 10:04 ET (14:04 GMT)