Essen - Die Messe Essen, deren Mehrheitsgesellschafterin die Stadt Essen ist, hat der AfD den Mietvertrag für ihren Parteitag Ende Juni gekündigt.
Zuvor hatte die Messe nach einer entsprechenden Vorlage des Essener Oberbürgermeisters Thomas Kufen (CDU) im Stadtrat der AfD ein Ultimatum für eine Vertragsanpassung bis zum 4. Juni gestellt. Danach hätte sich die Partei verpflichten sollen, die Verwendung und Verbreitung von strafbaren Äußerungen durch Teilnehmer oder Besucher des Parteitages zu verhindern. Bei Zuwiderhandlung wollte die Messe eine Vertragsstrafe von bis zu 500.000 Euro. Die Partei lehnte dies ab.
Die Stadt hatte den Schritt damit begründet, dass seit dem Vertragsschluss mit zunehmender Deutlichkeit "eine fortschreitende Radikalisierung wesentlicher Teile der AfD zu beobachten" sei. "Diese Entwicklung findet u. a. in der gehäuften Begehung von Äußerungsdelikten insbesondere durch die Verbreitung bzw. Verwendung der verbotenen SA-Kampflosung 'Alles für Deutschland' Ausdruck", hieß es im Stadtratsbeschluss. Dabei wird auf die Verurteilung des thüringischen AfD-Landeschefs Björn Höcke verwiesen. "Diese und ähnliche Äußerungsdelikte treffen zusammen mit den in der jüngsten Zeit bekannt gewordenen ausländerfeindlichen Bestrebungen in der AfD, die insbesondere bei einer Zusammenkunft eines rechtsextremen Netzwerkes im November 2023 in Potsdam deutlich geworden sind."
Die AfD geht dagegen nun rechtlich vor. Das Vorgehen sei rechtswidrig, argumentierte AfD-Bundesvorstand Roman Reusch. "Dass hier nun sogar explizit mit einer Kündigung gedroht wird, wenn wir uns diesem nötigenden Verhalten nicht beugen, haben wir daher bereits am vergangenen Freitag zum Anlass genommen, bei der Staatsanwaltschaft Essen Strafanzeige u.a. gegen Oberbürgermeister Kufen und den Geschäftsführer der GmbH zu erstatten." AfD-Bundessprecher Peter Boehringer stellte in Aussicht, gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch nehmen zu wollen.
Eigentlich haben politische Parteien in NRW einen Anspruch auf die Nutzung kommunaler Einrichtungen. Ein Gutachten im Auftrag der Stadt kam allerdings zu dem Ergebnis, dass "ein Rechtsbewusstsein hinsichtlich der Strafbarkeit der SA-Kampflosung 'Alles für Deutschland' im Gesamtgepräge der AfD nicht zu bestehen' scheint und daher 'erwartbar' ist, dass die 'mediale Bühne des Bundesparteitages' genutzt wird, um strafbare SA-Kampflosungen in Redebeiträge einzuflechten". Demzufolge habe die AfD "nach derzeitiger Sachlage" keinen Anspruch darauf, die Grugahalle für ihren Bundesparteitag zu nutzen. "Es ist vielmehr Aufgabe der Stadt Essen, Straftaten während des geplanten Parteitages zu verhindern."
Zuvor hatte die Messe nach einer entsprechenden Vorlage des Essener Oberbürgermeisters Thomas Kufen (CDU) im Stadtrat der AfD ein Ultimatum für eine Vertragsanpassung bis zum 4. Juni gestellt. Danach hätte sich die Partei verpflichten sollen, die Verwendung und Verbreitung von strafbaren Äußerungen durch Teilnehmer oder Besucher des Parteitages zu verhindern. Bei Zuwiderhandlung wollte die Messe eine Vertragsstrafe von bis zu 500.000 Euro. Die Partei lehnte dies ab.
Die Stadt hatte den Schritt damit begründet, dass seit dem Vertragsschluss mit zunehmender Deutlichkeit "eine fortschreitende Radikalisierung wesentlicher Teile der AfD zu beobachten" sei. "Diese Entwicklung findet u. a. in der gehäuften Begehung von Äußerungsdelikten insbesondere durch die Verbreitung bzw. Verwendung der verbotenen SA-Kampflosung 'Alles für Deutschland' Ausdruck", hieß es im Stadtratsbeschluss. Dabei wird auf die Verurteilung des thüringischen AfD-Landeschefs Björn Höcke verwiesen. "Diese und ähnliche Äußerungsdelikte treffen zusammen mit den in der jüngsten Zeit bekannt gewordenen ausländerfeindlichen Bestrebungen in der AfD, die insbesondere bei einer Zusammenkunft eines rechtsextremen Netzwerkes im November 2023 in Potsdam deutlich geworden sind."
Die AfD geht dagegen nun rechtlich vor. Das Vorgehen sei rechtswidrig, argumentierte AfD-Bundesvorstand Roman Reusch. "Dass hier nun sogar explizit mit einer Kündigung gedroht wird, wenn wir uns diesem nötigenden Verhalten nicht beugen, haben wir daher bereits am vergangenen Freitag zum Anlass genommen, bei der Staatsanwaltschaft Essen Strafanzeige u.a. gegen Oberbürgermeister Kufen und den Geschäftsführer der GmbH zu erstatten." AfD-Bundessprecher Peter Boehringer stellte in Aussicht, gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch nehmen zu wollen.
Eigentlich haben politische Parteien in NRW einen Anspruch auf die Nutzung kommunaler Einrichtungen. Ein Gutachten im Auftrag der Stadt kam allerdings zu dem Ergebnis, dass "ein Rechtsbewusstsein hinsichtlich der Strafbarkeit der SA-Kampflosung 'Alles für Deutschland' im Gesamtgepräge der AfD nicht zu bestehen' scheint und daher 'erwartbar' ist, dass die 'mediale Bühne des Bundesparteitages' genutzt wird, um strafbare SA-Kampflosungen in Redebeiträge einzuflechten". Demzufolge habe die AfD "nach derzeitiger Sachlage" keinen Anspruch darauf, die Grugahalle für ihren Bundesparteitag zu nutzen. "Es ist vielmehr Aufgabe der Stadt Essen, Straftaten während des geplanten Parteitages zu verhindern."
© 2024 dts Nachrichtenagentur