Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb des Krankenhausbetriebs des Carl-Thiem-Klinikums Cottbus gGmbH (CTK Cottbus) durch das Land Brandenburg freigegeben. Das CTK Cottbus und seine Tochtergesellschaften befinden sich bislang in Trägerschaft der Stadt Cottbus.
Das Land Brandenburg möchte im Zuge der Übernahme des CTK Cottbus eine moderne Universitätsklinik mit Forschung und Lehre aufbauen und so die Hochschulmedizin stärken.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Gegen den Erwerb des Krankenhausbetriebs des CTK Cottbus durch das Land und den nachfolgenden Ausbau des CTK zu einem Uniklinikum bestehen keine kartellrechtlichen Bedenken. CTK im Südosten von Brandenburg hat zwar angesichts nur weit verstreuter, kleinerer Wettbewerber sehr hohe Marktanteile, allerdings kommen hier keine weiteren Marktanteile hinzu, weil das Land Brandenburg bisher nicht selbst auf dem Krankenhausmarkt tätig war."
Im Krankenhauswesen nehmen die Bundesländer eine mehrfache Rolle ein: Einerseits als Krankenhausplanungsbehörde und als gesetzlich vorgesehener Finanzierer von Investitionskosten bei allen öffentlich zugelassenen Krankenhäusern, andererseits in Form ihrer eigenen Tätigkeit im Markt als Eigentümer von Universitätskliniken.
Andreas Mundt: ""Diese Mehrfachverantwortung in einer Hand ist ordnungspolitisch nicht unproblematisch. Die Länder müssen daher darauf achten, dass freigemeinnützige, private und auch kommunale Krankenhausträger hier nicht indirekt gegenüber den Universitätskliniken benachteiligt werden.-
Das Land Brandenburg möchte im Zuge der Übernahme des CTK Cottbus eine moderne Universitätsklinik mit Forschung und Lehre aufbauen und so die Hochschulmedizin stärken.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Gegen den Erwerb des Krankenhausbetriebs des CTK Cottbus durch das Land und den nachfolgenden Ausbau des CTK zu einem Uniklinikum bestehen keine kartellrechtlichen Bedenken. CTK im Südosten von Brandenburg hat zwar angesichts nur weit verstreuter, kleinerer Wettbewerber sehr hohe Marktanteile, allerdings kommen hier keine weiteren Marktanteile hinzu, weil das Land Brandenburg bisher nicht selbst auf dem Krankenhausmarkt tätig war."
Im Krankenhauswesen nehmen die Bundesländer eine mehrfache Rolle ein: Einerseits als Krankenhausplanungsbehörde und als gesetzlich vorgesehener Finanzierer von Investitionskosten bei allen öffentlich zugelassenen Krankenhäusern, andererseits in Form ihrer eigenen Tätigkeit im Markt als Eigentümer von Universitätskliniken.
Andreas Mundt: ""Diese Mehrfachverantwortung in einer Hand ist ordnungspolitisch nicht unproblematisch. Die Länder müssen daher darauf achten, dass freigemeinnützige, private und auch kommunale Krankenhausträger hier nicht indirekt gegenüber den Universitätskliniken benachteiligt werden.-
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