Wer seinen Arbeitsweg verlässt und auf dem Abweg mit seinem Auto verunglückt, kann unter bestimmten Umständen dennoch gesetzlich unfallversichert sein. Dies ist aber nicht der Fall, wenn der Abweg irrtümlich wegen einer Unterzuckerung eingeschlagen wurde. Wegeunfälle sind ein wichtiger Aspekt der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie umfassen Unfälle, die auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit geschehen. Eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung als Wegeunfall ist, dass ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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