Vaduz (ots) -
Liechtenstein ist seit 2008 Teil der World Organisation for Animal Health WOAH. In dieser Organisation erarbeiten die 183 Mitgliedsländer zusammen Standards für die Tierseuchenbekämpfung. Dazu gehören Regeln für die Prävention von Tierseuchen wie auch Massnahmen zur weltweiten Förderung der Tiergesundheit und des Tierwohls. Im Rahmen der 91. Generalversammlung durfte Liechtenstein nun das Zertifikat zur Maul- und Klauenseuchenfreiheit entgegennehmen.
Um die Verbreitung von ansteckenden Tierkrankheiten zu verhindern, ist es wichtig, dass Länder über die Grenzen hinweg über die Tierseuchensituation weltweit informiert sind. Mit einem nach strengen Regeln erarbeiteten Zertifikat können die Mitgliedsländer die Freiheit von einer Krankheit verlässlich nachweisen. Im Rahmen der Zollunion mit der Schweiz gilt die Schweizer Tierseuchengesetzgebung auch in Liechtenstein. Da Krankheiten wie die Maul- und Klauenseuche nicht an Kantonsgrenzen oder der Landesgrenze zur Schweiz Halt machen, übernimmt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Bern die Koordination der Tierseuchenüberwachung auch für Liechtenstein.
Mit dem nun erreichten Zertifikat kann Liechtenstein bezüglich Maul- und Klauenseuche den gleichen Gesundheitsstatus wie die Schweiz vorweisen. Dieser Status ist vor allem für den Handel aus der Zollunion hinaus für beide Länder sehr wichtig. Mit der Hilfe der Schweiz konnte dieses Ziel mit Erfolg erreicht werden.
Pressekontakt:
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Werner Brunhart, Landestierarzt
T +423 236 73 18
werner.brunhart@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100920241
Liechtenstein ist seit 2008 Teil der World Organisation for Animal Health WOAH. In dieser Organisation erarbeiten die 183 Mitgliedsländer zusammen Standards für die Tierseuchenbekämpfung. Dazu gehören Regeln für die Prävention von Tierseuchen wie auch Massnahmen zur weltweiten Förderung der Tiergesundheit und des Tierwohls. Im Rahmen der 91. Generalversammlung durfte Liechtenstein nun das Zertifikat zur Maul- und Klauenseuchenfreiheit entgegennehmen.
Um die Verbreitung von ansteckenden Tierkrankheiten zu verhindern, ist es wichtig, dass Länder über die Grenzen hinweg über die Tierseuchensituation weltweit informiert sind. Mit einem nach strengen Regeln erarbeiteten Zertifikat können die Mitgliedsländer die Freiheit von einer Krankheit verlässlich nachweisen. Im Rahmen der Zollunion mit der Schweiz gilt die Schweizer Tierseuchengesetzgebung auch in Liechtenstein. Da Krankheiten wie die Maul- und Klauenseuche nicht an Kantonsgrenzen oder der Landesgrenze zur Schweiz Halt machen, übernimmt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Bern die Koordination der Tierseuchenüberwachung auch für Liechtenstein.
Mit dem nun erreichten Zertifikat kann Liechtenstein bezüglich Maul- und Klauenseuche den gleichen Gesundheitsstatus wie die Schweiz vorweisen. Dieser Status ist vor allem für den Handel aus der Zollunion hinaus für beide Länder sehr wichtig. Mit der Hilfe der Schweiz konnte dieses Ziel mit Erfolg erreicht werden.
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Werner Brunhart, Landestierarzt
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