Biogen, ein globaler biopharmazeutischer Konzern, sieht sich schwerwiegenden Vorwürfen im Rahmen einer Sammelklage gegenüber, welche nun Investoren auf den bevorstehenden Fristablauf am 22. Juli 2024 hinweist. Innerhalb des Klagzeitraums vom 3. Februar 2022 bis zum 13. Februar 2024 soll Biogen nach Ansicht der Klage irreführende Angaben gemacht haben. Diese beziehen sich sowohl auf die vermeintlich erfolgreiche Markteinführung eines Alzheimer-Medikaments als auch auf die Effektivität hauseigener Compliance-Kontrollen und die Auswirkungen einer Übernahme. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, durch unzulässiges Verhalten in mehreren Ländern ins Visier von Behörden geraten zu sein, was zu signifikanten Einbußen für Investoren geführt haben soll. Anwaltsgesellschaften rufen Betroffene auf, ihre Rechte wahrzunehmen und sich zu informieren.
Rechtsbehelfe für Aktionäre
Nun [...]
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