Das Kieler Landgericht hat ein Urteil zur Cyberversicherung gefällt. Dort ging es darum, dass eine Firma Risikofragen zu Updates und Schutzmaßnahmen falsch beantwortet hat. Der Versicherer argumentierte deshalb mit Arglist und bekam anders als in einem anderen Fall Recht. Das Urteil des Landgerichts Tübingen zur Cyberversicherung dürfte jeder Versicherungsmakler kennen. Das Gericht befand, dass eine Cyberversicherung auch zahlen muss, wenn nicht alle Sicherheitsupdates installiert sind. Den vollständigen Artikel lesen ...
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