EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Telekom AG
/ Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Deutsche Telekom AG, Bonn, Deutschland ISIN: DE0005557508 Bonn, 10. Juni 2024 Erwerb eigener Aktien - 3. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 3. Juni 2024 bis einschließlich 7. Juni 2024 wurden insgesamt 1.902.607 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms der Deutschen Telekom AG erworben, das mit den Bekanntmachungen vom 20. Mai 2024 und vom 4. Juni 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen zurückgekauft:
Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages ist auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht: https://www.telekom.com/de/investor-relations/details/aktienrueckkauf-2024-1055748. Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 20. Mai 2024 bis einschließlich 3. Juni 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 4.309.657. Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 4. Juni 2024 bis einschließlich 7. Juni 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.537.807 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Deutschen Telekom AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Deutschen Telekom AG beauftragten Bank. 10.06.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Deutsche Telekom AG |
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1921961 10.06.2024 CET/CEST
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