Am vergangenen Donnerstag hat der Bundestag beim Cannabis-Konsum im Straßenverkehr nachjustiert: Durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wird ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Straßenverkehr sowie ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten eingeführt. Der GDV hatte vor Mischkonsum gewarnt. Nur wenige Wochen nach der Verabschiedung des Konsumcannabisgesetzes hat der Bundestag die Regelung nachjustiert. Der entsprechende Gesetzentwurf der Ampel-Regierung ging am Donnerstag, 06.06.2024, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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