Ein ungewöhnlicher Fall aus Niedersachsen zeigt, dass auch ein Kneipenblock als Testament dienen kann. Ein Gastwirt hinterließ seine Habe einer Frau, nannte auf dem Block aber nur ihren Spitznamen. Diese knappe Anweisung genügte, dass ein Gericht die Frau als Alleinerbin anerkannte. Die Anforderungen an ein Testament sind in § 2247 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Gültig ist ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung. Dort sollte auch Datum und Ort vermerkt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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