Das Landgericht Flensburg informiert über einen Versicherungsfall, bei dem die Reparatur eines Unfallschadens erst später angegangen und zwischenzeitlich ein Zweitwagen genutzt wurde. Es stellte sich die Frage, inwieweit der Kfz-Versicherer den Schaden und den Nutzungsausfall bezahlen muss. Wer nach einem unverschuldeten Unfall seinen Pkw zum Reparieren in eine Werkstatt bringt, kann von der gegnerischen Versicherung einen Nutzungsausfall verlangen. Diese Entschädigung richtet sich nach dem Automodell ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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