Brugg (ots) -
Der ENSI-Rat beurteilt in seinem Tätigkeits- und Geschäftsbericht die Aufsichtstätigkeit und Geschäftsführung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI als kompetent und wirksam.
Der ENSI-Rat ist das interne und strategische Aufsichtsorgan des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI. Seine strategischen Ziele legt der ENSI-Rat jeweils für die Dauer von vier Jahren in einem Leistungsauftrag fest. In einer jährlichen Leistungsvereinbarung mit dem ENSI werden diese Ziele konkretisiert. Über die Zielerreichung informiert der ENSI-Rat den Bundesrat im Tätigkeits- und Geschäftsbericht. Jener für das Jahr 2023 wurde nun am 7. Juni 2024 vom Bundesrat genehmigt.
Während der Stilllegung: Aufsicht im Wandel
Im Berichtsjahr setzte sich der ENSI-Rat besonders mit dem Wandel der Aufsicht während der Stilllegung auseinander. Die Aufsicht über ein Kernkraftwerk im Leistungsbetrieb unterscheidet sich massgeblich von der Aufsicht über eine stillzulegende Anlage. Das ENSI nimmt seine nukleare Sicherheitsaufsicht über das stillzulegende Kernkraftwerk Mühleberg im Sinne des international geforderten risikobasierten Ansatzes (Graded Approach) wahr, muss aber die sich stetig wandelnden Verhältnisse während der Stilllegungsphasen berücksichtigen.
Für den nachhaltigen Kompetenzerhalt: Forschungsstrategie neu ausgerichtet
Angesichts der Wichtigkeit der Forschung für einen nachhaltigen Kompetenzerhalt in der Nuklearaufsicht beschloss der ENSI-Rat, die Forschungsstrategie neu auszurichten. Die aktualisierte Strategie setzt für die regulatorische Sicherheitsforschung Schwerpunkte in den Bereichen Langzeitbetrieb von Kernkraftwerken, Auswirkungen von Erdbeben auf Kernanlagen, Strahlenschutz und Entsorgung.
Detaillierte Informationen finden Sie im Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2023 des ENSI-Rates (https://www.ensi-rat.ch/de/2024/06/12/bundesrat-genehmigt-den-taetigkeits-und-geschaeftsbericht-2023-des-ensi-rates/).
Pressekontakt:
ENSI-Rat
Fachsekretariat
fachsekretariat@ensi-rat.ch
T: +41 56 460 86 78
www.ensi-rat.ch
Original-Content von: Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100050359/100920440
Der ENSI-Rat beurteilt in seinem Tätigkeits- und Geschäftsbericht die Aufsichtstätigkeit und Geschäftsführung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI als kompetent und wirksam.
Der ENSI-Rat ist das interne und strategische Aufsichtsorgan des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI. Seine strategischen Ziele legt der ENSI-Rat jeweils für die Dauer von vier Jahren in einem Leistungsauftrag fest. In einer jährlichen Leistungsvereinbarung mit dem ENSI werden diese Ziele konkretisiert. Über die Zielerreichung informiert der ENSI-Rat den Bundesrat im Tätigkeits- und Geschäftsbericht. Jener für das Jahr 2023 wurde nun am 7. Juni 2024 vom Bundesrat genehmigt.
Während der Stilllegung: Aufsicht im Wandel
Im Berichtsjahr setzte sich der ENSI-Rat besonders mit dem Wandel der Aufsicht während der Stilllegung auseinander. Die Aufsicht über ein Kernkraftwerk im Leistungsbetrieb unterscheidet sich massgeblich von der Aufsicht über eine stillzulegende Anlage. Das ENSI nimmt seine nukleare Sicherheitsaufsicht über das stillzulegende Kernkraftwerk Mühleberg im Sinne des international geforderten risikobasierten Ansatzes (Graded Approach) wahr, muss aber die sich stetig wandelnden Verhältnisse während der Stilllegungsphasen berücksichtigen.
Für den nachhaltigen Kompetenzerhalt: Forschungsstrategie neu ausgerichtet
Angesichts der Wichtigkeit der Forschung für einen nachhaltigen Kompetenzerhalt in der Nuklearaufsicht beschloss der ENSI-Rat, die Forschungsstrategie neu auszurichten. Die aktualisierte Strategie setzt für die regulatorische Sicherheitsforschung Schwerpunkte in den Bereichen Langzeitbetrieb von Kernkraftwerken, Auswirkungen von Erdbeben auf Kernanlagen, Strahlenschutz und Entsorgung.
Detaillierte Informationen finden Sie im Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2023 des ENSI-Rates (https://www.ensi-rat.ch/de/2024/06/12/bundesrat-genehmigt-den-taetigkeits-und-geschaeftsbericht-2023-des-ensi-rates/).
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