Halle (ots) -
So, wie man nicht betrunken am Schreibtisch, an der Werkbank oder am Steuer eines Busses erscheinen darf, darf man auch nicht bekifft seiner Arbeit nachgehen. Zu groß ist das Risiko, sich und andere zu gefährden; von mangelnder Leistungsfähigkeit ganz abgesehen.
Da enden die Parallelen allerdings auch schon. Denn anders als der Konsum von Alkohol ist jener von Cannabis schwieriger nachzuweisen. Erschwerend kommt hinzu: Wie ein Joint wirkt, hängt von der Konzentration des Wirkstoffes THC ab - die kann unterschiedlich sein. Und: Die Abbauprozesse von THC im Körper verlaufen komplexer. Kurz: Es ist kompliziert.
Arbeitgeber sollten dennoch regeln, was sich regeln lässt. Obwohl nach geltender Rechtslage Kiffen am Arbeitsplatz schon jetzt eine Abmahnung oder eine Kündigung zur Folge haben kann, sollten sie den Cannabis-Konsum im Job eindeutig verbieten.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Marc Rath
Telefon: 0345 565 4200
marc.rath@mz.de
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/47409/5800114
So, wie man nicht betrunken am Schreibtisch, an der Werkbank oder am Steuer eines Busses erscheinen darf, darf man auch nicht bekifft seiner Arbeit nachgehen. Zu groß ist das Risiko, sich und andere zu gefährden; von mangelnder Leistungsfähigkeit ganz abgesehen.
Da enden die Parallelen allerdings auch schon. Denn anders als der Konsum von Alkohol ist jener von Cannabis schwieriger nachzuweisen. Erschwerend kommt hinzu: Wie ein Joint wirkt, hängt von der Konzentration des Wirkstoffes THC ab - die kann unterschiedlich sein. Und: Die Abbauprozesse von THC im Körper verlaufen komplexer. Kurz: Es ist kompliziert.
Arbeitgeber sollten dennoch regeln, was sich regeln lässt. Obwohl nach geltender Rechtslage Kiffen am Arbeitsplatz schon jetzt eine Abmahnung oder eine Kündigung zur Folge haben kann, sollten sie den Cannabis-Konsum im Job eindeutig verbieten.
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