EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: EVN AG
/ Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
Veröffentlichung der beabsichtigten Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien und des diesbezüglichen Beschlusses des Vorstands Der Vorstand der EVN AG ("Gesellschaft") wurde von der Hauptversammlung wiederholt ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, zuletzt mit Beschluss der Hauptversammlung vom 21.1.2016. Basierend auf diesen Ermächtigungen hat die Gesellschaft mehrfach eigene Aktien erworben. Zuletzt hat der Vorstand der Gesellschaft am 21.1.2016 beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 21.1.2016 eigene Aktien der Gesellschaft in einem Volumen von bis zu 1.000.000 Stück - dies entspricht bis zu 0,556 % des Grundkapitals - über die Wiener Börse zu erwerben. Das diesbezügliche Rückkaufprogramm begann am 28.1.2016 und wurde am 5.10.2016 vorzeitig beendet. Derzeit hält die Gesellschaft 1.623.070 eigene Aktien. Die Gesellschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin der NIOGAS Niederösterreichische Gaswirtschafts-Aktiengesellschaft und der Niederösterreichischen Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft NEWAG sowie die Netz Niederösterreich GmbH und die EVN Wasser GmbH als verbundene Unternehmen der Gesellschaft sind Verpflichtete aus einer (gekündigten) Betriebsvereinbarung, welche insgesamt 505 Arbeitnehmern der Gesellschaft, der Netz Niederösterreich GmbH und der EVN Wasser GmbH ("Begünstigte") einen Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung gewährt ("Sonderzahlung IX"). Die Gesellschaft bietet Begünstigten an, einen Teil der Sonderzahlung IX in Aktien der Gesellschaft abgegolten zu bekommen ("Aktienangebot"). Konkret bietet die Gesellschaft den Begünstigten an, Aktien der Gesellschaft für einen Gegenwert von knapp EUR 3.000 zu erhalten, wobei der Gegenwert der erhaltenen Aktien zu 90% auf die Sonderzahlung IX angerechnet wird. Hierzu wird auf Basis des durchschnittlichen Schlusskurses der EVN-Aktie an Börsehandelstagen der Wochen 27 bis 30 (01.07.2024 bis 28.07.2024) eine solche Aktienanzahl pro Begünstigten errechnet, dass der Gegenwert der Aktien gerade noch unter EUR 3.000 bleibt. Die Gesellschaft beabsichtigt, Ansprüche von Begünstigten aus der Annahme des Aktienangebots durch Übertragung von eigenen Aktien der Gesellschaft unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu bedienen. Dazu wird auch auf den Bericht des Vorstands vom 29.05.2024 über die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien verwiesen, welcher gesetzeskonform veröffentlicht wurde und auf der Website der Gesellschaft unter http://www.evn.at/Uebertragung-eigener-Aktien auffindbar ist. Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird zunächst bekannt gemacht, dass der Vorstand einen Beschluss über Vorstehendes gefasst hat, welchem der Aufsichtsrat mit Beschluss vom heutigen Tag zugestimmt hat. Zudem wird hiermit die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien an begünstigte Mitarbeiter unter Angabe der nachstehenden Details nach § 5 Abs 2 Veröffentlichungsverordnung 2018 wie folg bekannt gemacht:
Maria Enzersdorf, 12.06.2024 Der Vorstand 12.06.2024 CET/CEST |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | EVN AG |
EVN Platz | |
2344 Maria Enzersdorf | |
Österreich | |
Internet: | www.evn.at |
Ende der Mitteilung | / EQS News-Service |
1923579 12.06.2024 CET/CEST
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