Der Europäische Rat hat eine Einigung über die Kleinanlegerstrategie erzielt. Ein Provisionsverbot ist darin nicht enthalten, es sollen aber Vorkehrungen getroffen werden, um Interessenkonflikte besser zu vermeiden. Gestrichen wurde auch ein Provisionsverbot für reine Ausführungsgeschäfte. Nach dem EU-Parlament hat nun auch der Europäische Rat seine Verhandlungsposition zur Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy - RIS) verabschiedet. Von einem Provisionsverbot wurde Abstand genommen. Den vollständigen Artikel lesen ...
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