Laut einem EuGH-Urteil sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen, ein Urteil des BAG bestätigt dies für Deutschland. Ein Gesetz lässt aber weiter auf sich warten. In der Praxis ändert sich dennoch was, wie eine Statistik zeigt. Vier von fünf Beschäftigten erfassen mittlerweile ihre Arbeitszeit. Dies zeigen Daten der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2023. Die BAuA ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und ein Geschäftsbereich des Bundesarbeitsministeriums. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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