Berlin - Der Fahrradclub ADFC hat die Einigung von Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss zu einer Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) begrüßt.
Durch die Novelle sollen Kommunen mehr Flexibilität etwa bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken erhalten. Das Gesetz sieht vor, dass Rechtsverordnungen und Anordnungen neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit und der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung auch die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs berücksichtigen müssen. Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses verschärft die Anforderungen hierfür: Die Sicherheit des Verkehrs ist nicht nur zu berücksichtigen, sondern darf demnach nicht beeinträchtigt werden.
"Es ist gut, dass Bundesländer und Bundestag nach monatelangem Ringen nun einen tragfähigen Kompromiss für die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gefunden haben", sagte ADFC-Bundesgeschäftsführerin Caroline Lodemann. "Die Modernisierung des StVG ist essenziell, damit Städte und Dörfer ohne übertriebene bürokratische Hürden Radwege einrichten und Tempo 30 anordnen können. Die Novelle stärkt damit zugleich die Verkehrssicherheit und die Lebensqualität in den Gemeinden." Nun gelte es, das modernisierte Straßenverkehrsgesetz schnellstmöglich über die Ziellinie von Bundestag und Bundesrat zu bringen.
Das alte Straßenverkehrsgesetz war in erster Linie auf den flüssigen Autoverkehr ausgelegt. Es führte aus Sicht des ADFC in der Praxis dazu, dass geschützte Radfahrstreifen, Fahrradstraßen oder großflächiges Tempo 30 außerhalb von Wohnquartieren oftmals nicht umgesetzt werden konnten.
Im November 2023 lehnten die Bundesländer das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz ab. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am Mittwoch einen Einigungsvorschlag unterbreitet.
Durch die Novelle sollen Kommunen mehr Flexibilität etwa bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken erhalten. Das Gesetz sieht vor, dass Rechtsverordnungen und Anordnungen neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit und der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung auch die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs berücksichtigen müssen. Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses verschärft die Anforderungen hierfür: Die Sicherheit des Verkehrs ist nicht nur zu berücksichtigen, sondern darf demnach nicht beeinträchtigt werden.
"Es ist gut, dass Bundesländer und Bundestag nach monatelangem Ringen nun einen tragfähigen Kompromiss für die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gefunden haben", sagte ADFC-Bundesgeschäftsführerin Caroline Lodemann. "Die Modernisierung des StVG ist essenziell, damit Städte und Dörfer ohne übertriebene bürokratische Hürden Radwege einrichten und Tempo 30 anordnen können. Die Novelle stärkt damit zugleich die Verkehrssicherheit und die Lebensqualität in den Gemeinden." Nun gelte es, das modernisierte Straßenverkehrsgesetz schnellstmöglich über die Ziellinie von Bundestag und Bundesrat zu bringen.
Das alte Straßenverkehrsgesetz war in erster Linie auf den flüssigen Autoverkehr ausgelegt. Es führte aus Sicht des ADFC in der Praxis dazu, dass geschützte Radfahrstreifen, Fahrradstraßen oder großflächiges Tempo 30 außerhalb von Wohnquartieren oftmals nicht umgesetzt werden konnten.
Im November 2023 lehnten die Bundesländer das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz ab. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am Mittwoch einen Einigungsvorschlag unterbreitet.
© 2024 dts Nachrichtenagentur