Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen kletterte nach vorläufigen Berechnungen der Bundesstatistiker im Mai um knapp 26 % im Vergleich zum Vorjahresmonat. Im April waren es noch 28,5 %. Zu berücksichtigen ist hier, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts statistisch erfasst werden. Tatsächlich wurde der Antrag in vielen Fällen drei Monate zuvor gestellt. Daher wurden im 1. Quartal 2024 auch 26,5 % mehr Unternehmens-Pleiten registriert als im 1. Jahresviertel 2023. Die Insolvenzen von Verbrauchern stiegen von Januar bis einschließlich März um 4,8 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Annerose Winkler
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