Begünstigte dürfen ein an sich steuerfreies Familienheim nicht gegen ein anderes Objekt tauschen, hat ein Finanzgericht entschieden. Diese Punkte sind wichtig Der Hintergrund: Erben Ehegatten von ihrem verstorbenen Partner ein Haus oder eine Eigentumswohnung, zahlen sie unabhängig vom Verkehrswert keine Erbschaftsteuer, wenn sie dort für mindestens zehn Jahre ihren ersten Wohnsitz nehmen und das Objekt auch tatsächlich bewohnen. Die Steuerbefreiung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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