"Der Bundesrat hat einer erneuten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwVO) zugestimmt. Die Anpassung war notwendig, da das schon 2021 beschlossene nationale Anwendungsverbot von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln nach der erneuerten Wirkstoffgenehmigung des Herbizids 2023 im Widerspruch zum EU-Recht steht. Schon 2020 war Österreich mit dem Versuch,...Den vollständigen Artikel lesen ...
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