EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Energiekontor AG
/ Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
1. Zwischenmeldung Die Energiekontor AG hat im Zeitraum vom 10. Juni 2024 bis zum 14. Juni 2024 insgesamt 750 Aktien im Rahmen des am 30. Mai 2024 bekannt gemachten und am 14. Juni 2024 begonnenen Aktienrückkaufprogramms erworben. Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen betrugen für den genannten Zeitraum jeweils pro Tag:
Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 14. Juni 2024 beträgt 750. Der Erwerb der Aktien der Energiekontor AG erfolgte durch ein von der Energiekontor AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel). Weitere Informationen zu den einzelnen Transaktionen des Aktienrückkaufs gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter www.energiekontor.de/investor-relations/aktienrueckkauf abrufbar. Bremen, 17. Juni 2024 Energiekontor AG Der Vorstand 17.06.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Energiekontor AG |
Mary-Somerville-Straße 5 | |
28359 Bremen | |
Deutschland | |
Internet: | www.energiekontor.de |
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