Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag die Reform des KapMuG beschlossen. Ziel der Reform ist die effektivere und schnellere Erledigung von kapitalmarktrechtlichen Massenklagen. Diese sollen verhindern, dass die Gerichte durch eine Unmenge an Individualverfahren lahmgelegt werden. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) soll es geschädigten Anlegern erleichtern, Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen, und die Justiz zu entlasten. Musterverfahren sollen damit beschleunigt und effektiver ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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