Berlin - Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz hat offenbar genug Unterstützer für einen AfD-Verbotsantrag im Bundestag gefunden. Um einen solchen Antrag auf die Tagesordnung des Parlaments zu setzen, braucht es 37 Abgeordnete, fünf Prozent der Parlamentarier - "die haben wir zusammen", sagte Wanderwitz der "taz" (Montagsausgabe).
Man warte nun nur noch die schriftlichen Urteilsgründe der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ab, das im Mai die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt hatte. "Wenn die Urteilsgründe vorliegen, werden wir uns das genau anschauen und dann unseren Verbotsantrag aktualisiert und gut begründet einbringen", so Wanderwitz.
Der CDU-Politiker hatte bereits vor Monaten angefangen, im Bundestag nach Unterstützern für ein AfD-Verbotsverfahren zu suchen. Ein solcher Antrag kann vom Bundestag, der Bundesregierung oder dem Bundesrat eingebracht werden. Die jüngsten Ergebnisse der AfD bei der Europa- und Kommunalwahl in Ostdeutschland nannte der CDU-Politiker "beängstigend und bedrückend". In vielen Kommunen könnten "die Rechtsextremen jetzt ihre Agenda durchsetzen", so Wanderwitz. "Und diese Agenda wird immer radikaler. Dem können und dürfen wir nicht einfach zuschauen." Der demokratische Rechtsstaat dürfe eine Partei, "die rund um die Uhr Hass und Hetze verbreitet und diesen Rechtsstaat abschaffen will, nicht einfach gewähren lassen, bis es zu spät ist".
Die Grünen fordern zudem von der am Mittwoch wieder tagenden Innenministerkonferenz die Einrichtung einer Taskforce, um Material für einen AfD-Verbotsantrag zusammenzutragen. "Die AfD ist ein Sicherheitsrisiko für die Menschen und die Demokratie", sagte Grünen-Innenexperte Marcel Emmerich der "taz".
Die Sicherheitsbehörden müssten "systematisch in einer Materialsammlung" alle Einschätzungen zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD zusammentragen, fordert Emmerich. "Ich erwarte von der nächsten Innenministerkonferenz, dass sie genau dafür eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern einsetzt." Die Innenministerkonferenz trifft sich von Mittwoch bis Freitag, diesmal unter dem Vorsitz von Brandenburg in Potsdam.
Man warte nun nur noch die schriftlichen Urteilsgründe der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ab, das im Mai die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt hatte. "Wenn die Urteilsgründe vorliegen, werden wir uns das genau anschauen und dann unseren Verbotsantrag aktualisiert und gut begründet einbringen", so Wanderwitz.
Der CDU-Politiker hatte bereits vor Monaten angefangen, im Bundestag nach Unterstützern für ein AfD-Verbotsverfahren zu suchen. Ein solcher Antrag kann vom Bundestag, der Bundesregierung oder dem Bundesrat eingebracht werden. Die jüngsten Ergebnisse der AfD bei der Europa- und Kommunalwahl in Ostdeutschland nannte der CDU-Politiker "beängstigend und bedrückend". In vielen Kommunen könnten "die Rechtsextremen jetzt ihre Agenda durchsetzen", so Wanderwitz. "Und diese Agenda wird immer radikaler. Dem können und dürfen wir nicht einfach zuschauen." Der demokratische Rechtsstaat dürfe eine Partei, "die rund um die Uhr Hass und Hetze verbreitet und diesen Rechtsstaat abschaffen will, nicht einfach gewähren lassen, bis es zu spät ist".
Die Grünen fordern zudem von der am Mittwoch wieder tagenden Innenministerkonferenz die Einrichtung einer Taskforce, um Material für einen AfD-Verbotsantrag zusammenzutragen. "Die AfD ist ein Sicherheitsrisiko für die Menschen und die Demokratie", sagte Grünen-Innenexperte Marcel Emmerich der "taz".
Die Sicherheitsbehörden müssten "systematisch in einer Materialsammlung" alle Einschätzungen zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD zusammentragen, fordert Emmerich. "Ich erwarte von der nächsten Innenministerkonferenz, dass sie genau dafür eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern einsetzt." Die Innenministerkonferenz trifft sich von Mittwoch bis Freitag, diesmal unter dem Vorsitz von Brandenburg in Potsdam.
© 2024 dts Nachrichtenagentur