Bei Schenkungen/Vererbungen fallen für die Begünstigten Steuern an. Mit dem Vorbehaltsnießbrauch bezieht der Schenkende weiterhin selbst die Erträge und senkt gleichzeitig die Schenkungs-Steuerlast. Wer einen Teil seines Vermögens verschenken, übertragen oder vererben möchte - sei es an den Partner, die Kinder, die Enkelkinder, andere Familienmitglieder, Freunde oder Freundinnen - muss sich ab einem bestimmten Vermögenswert mit dem leidigen Thema der Erbschafts- oder Schenkungssteuer auseinandersetzen. Denn nur ein begrenzter Betrag bleibt steuerfrei. Wie hoch dieser ist, hängt vom Verwandtschaftsgrad der vererbenden bzw. verschenkenden Person ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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