Eine Betriebsveranstaltung kann auch dann vorliegen, wenn sie nicht allen Angehörigen eines Betriebs offensteht. Das gilt etwa bei Weihnachtsfeiern für den Vorstand und für Führungskräfte. Das hat der BFH entschieden. Entsprechend erfolgt dann auch die Besteuerung. Eine Lohnsteuerpauschalierung ist bei Betriebsveranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen, dennoch möglich, das hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 27.03.2024 entschieden. Den vollständigen Artikel lesen ...
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