DJ PTA-Adhoc: BKS Bank AG: Entscheidung des OLG Wien im Nachprüfungsverfahren zugunsten der BKS Bank rechtskräftig - Klagsrückziehung unter Anspruchsverzicht durch UniCredit BankAustria AG u. CABO Beteiligungsg.m.b.H.
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Klagenfurt (pta/17.06.2024/20:05) - Die zugunsten der BKS Bank AG ergangene Entscheidung des OLG Wien, die mit Ad-hoc Meldung vom 31. Mai 2024 bekanntgemacht wurde, ist rechtskräftig. UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. haben kein Rechtsmittel erhoben.
Weiters teilt die Emittentin mit, dass heute die Aktionäre UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. ihre Klage zu 23 Cg 29/2020v (LG Klagenfurt) unter Anspruchsverzicht zurückgezogen haben.Wie mit Ad-hoc Meldung vom 13. Juli 2020 bekanntgemacht, erhoben die Aktionäre UniCredit Bank Austria AG (FN 150714p) und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (FN 230033i) eine Klage auf Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen gemäß §§ 195 ff AktG vor dem Landesgericht Klagenfurt. Angefochten wurden die beschlossene Entlastung der Mitglieder des Vorstandes, die Entlastung bestimmter Mitglieder des Aufsichtsrates und die Nicht-Entlastung eines Aufsichtsratsmitglieds sowie die Ablehnung der Durchführung von beantragten Sonderprüfungen. Die Kläger begehrten die positive Beschlussfeststellung der Nicht-Entlastung der Vorstands- und bestimmter Aufsichtsratsmitglieder, der Entlastung eines bestimmten Aufsichtsratsmitgliedes sowie der Beschlussfassung über die Durchführung von beantragten Sonderprüfungen.
Auch dieses Verfahren (23 Cg 29/2020v) ist damit rechtskräftig zugunsten der BKS Bank beendet.
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June 17, 2024 14:05 ET (18:05 GMT)