Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage, die im Auftrag von Union Investment durchgeführt wurde, weiß eine beachtliche Anzahl an Menschen, die beim Sparen mit Vermögenswirksamen Leistungen förderberechtigt sind, nichts von ihrem Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Im Zuge des Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde die Förderung bei Vermögenswirksamen Leistungen zum Jahresbeginn 2024 deutlich ausgeweitet. Die Grenze für die Förderung verdoppelte sich auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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