Hamburg (ots) -
Zur Einstufung von "Ende Gelände" als linksextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz erklärt Sönke Tangermann, Vorstand der Ökoenergiegenossenschaft Green Planet Energy:
"In Zeiten eines zunehmenden Rechtsrucks in Deutschland müssen wir sehr genau aufpassen, wie wir mit zivilgesellschaftlichen Akteuren umgehen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem wegweisenden Urteil 2021 Klimaschutz als Grundrechtsschutz eingestuft und Klimaneutralität Verfassungsrang eingeräumt. Es braucht sehr gute Gründe, um eine Klimaschutzbewegung, die sich für unsere demokratischen Rechte einsetzt, als extremistisch einzustufen und auf eine Ebene mit Terrororganisationen zu heben, die unsere Demokratie abschaffen wollen. Natürlich muss sich Protest immer auf dem Boden unserer Verfassung bewegen. Mit Blick auf den Verfassungsschutzbericht bin ich aber nicht überzeugt, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Es braucht eine starke Klimaschutzbewegung in Deutschland, die im Rahmen der Verfassung unser Recht auf Klimaschutz verteidigt - auch gegenüber der Bundesregierung, die noch immer nicht die Klimaziele einhält."
Pressekontakt:
Green Planet Energy eG
Svea Balzer
Tel.: 040 - 808110-687
svea.balzer@green-planet-energy.de
Alexander Karasek
Tel.: 040 - 808110-658
alexander.karasek@green-planet-energy.de
Original-Content von: Green Planet Energy, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/16698/5805319
Zur Einstufung von "Ende Gelände" als linksextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz erklärt Sönke Tangermann, Vorstand der Ökoenergiegenossenschaft Green Planet Energy:
"In Zeiten eines zunehmenden Rechtsrucks in Deutschland müssen wir sehr genau aufpassen, wie wir mit zivilgesellschaftlichen Akteuren umgehen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem wegweisenden Urteil 2021 Klimaschutz als Grundrechtsschutz eingestuft und Klimaneutralität Verfassungsrang eingeräumt. Es braucht sehr gute Gründe, um eine Klimaschutzbewegung, die sich für unsere demokratischen Rechte einsetzt, als extremistisch einzustufen und auf eine Ebene mit Terrororganisationen zu heben, die unsere Demokratie abschaffen wollen. Natürlich muss sich Protest immer auf dem Boden unserer Verfassung bewegen. Mit Blick auf den Verfassungsschutzbericht bin ich aber nicht überzeugt, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Es braucht eine starke Klimaschutzbewegung in Deutschland, die im Rahmen der Verfassung unser Recht auf Klimaschutz verteidigt - auch gegenüber der Bundesregierung, die noch immer nicht die Klimaziele einhält."
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