Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem neuen Urteil erstmals über den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch von Steuerpflichtigen entschieden. Diese Punkte sind wichtig. Der Musterfall: Im vom BFH entschiedenen Verfahren verlangte ein Steuerpflichtiger zunächst gegenüber dem Finanzamt (FA) die Zurverfügungstellung (elektronischer) Kopien von Verwaltungsakten mit den ihn betreffenden personenbezogenen Daten. Das FA kam diesem Begehren nicht nach. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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