Ein Verbraucherschutzverband klagte gegen bestimmte Klauseln eines Rechtsschutzversicherers. Sie regeln das Vorgehen für den Fall eines Schiedsgutachterverfahren, sollte der Versicherer die Rechtsschutzdeckung ablehnen. Die Klauseln sind wirksam, entschied nun kürzlich der BGH. Ein Rechtsschutzversicherer hat in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2019) festgehalten, wie bei möglichen Schiedsgutachterverfahren vorzugehen ist, für den Fall, dass der Versicherer ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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