Zuletzt haben die Vorstände bei folgenden drei deutschen Unternehmen größere Aktienpakete erworben. Zum Kreis der Insider gehören alle Personen, die Zugang zu nicht-öffentlichen, wesentlichen Informationen über ein Unternehmen besitzen. Dazu zählen Vorstände, Geschäftsführer, alle weiteren Führungskräfte und deren Familienangehörige sowie Personen, die wesentliche Unternehmensanteile halten. Sie besitzen meist Informationen über aktuelle Entwicklungen, die den Aktienkurs beeinflussen. Aus diesem Grund müssen sie ihre Transaktionen mit Aktien des eigenen Unternehmens der Börsenaufsicht melden. Wesentliche Transaktionen sowie deren Gesamtentwicklung geben so ein gutes Bild darüber ab, wie …Den vollständigen Artikel lesen ...
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