Reicht es für eine wirksame Schenkung eines oder mehrerer Sparbücher aus, diese einfach einer Person auszuhändigen? Oder bedarf es hierfür unter Einbezug der Bank eine Vereinbarung? Diese Fragen hatte das Landgericht Koblenz zu beantworten. In einem besonderen Fall ging es vor dem Landgericht Koblenz (LG) um die wirksame Schenkung von zwei Sparbüchern. Eine Frau hatte zwei Sparbücher in ihrem Besitz, die zu Sparkonten ihres mittlerweile verstorbenen Bruders bei einer Bank gehören. Entsprechende ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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