NEW YORK, 22. Juni 2024 - Eine weltweit agierende Kanzlei für Anlegerrechte gibt bekannt, dass eine Sammelklage gegen Adidas im Namen der Käufer von Klasse B Aktien eingereicht wurde. Die Vorwürfe beziehen sich auf den Zeitraum vom 19. März 2021 bis zum 21. März 2024 und behaupten, die Firma hätte irreführende Aussagen bezüglich ihrer Geschäftsstrategien gemacht und später die Anleger geschädigt. Die Klage hebt besonders auf Adidas' Strategie des Direktvertriebs ab, wobeils behauptet wird, diese habe nicht zu tragfähigem Umsatzwachstum führen können. Weiterhin wird angeführt, dass sie angebliche Wettbewerbsvorteile nicht ausreichten, um das Unternehmen vor der starken Konkurrenz zu schützen, nachdem es seine Beziehungen zu vielen Groß- und Einzelhändlern [...]
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