Bonn - Das Cum-Ex-Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung gegen den Bankier Christian Olearius wird eingestellt. Das bestätigte das Landgericht Bonn am Montag.
Hintergrund soll demnach der angeschlagene Gesundheitszustand des Angeklagten sein. Anklage und Verteidigung hatten zuvor ein vorzeitiges Ende des Prozesses beantragt.
Dem früheren Chef der privaten Hamburger Warburg Bank war in dem Verfahren besonders schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen worden. Die Anklage bezifferte den Gesamtschaden für den Fiskus auf knapp 280 Millionen Euro. Olearius hatte stets seine Unschuld beteuert.
Cum-Ex bezeichnet eine Methode, Aktien zum Zwecke der Steuerhinterziehung zu handeln. Die Beteiligten täuschen dabei die Finanzämter so, dass diese eine nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer zweimal erstatten. Weil es um Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch geht, hat sich der lateinische Begriff etabliert. Der Bundesgerichtshof hatte das Modell im Jahr 2021 als Straftat gewertet.
Hintergrund soll demnach der angeschlagene Gesundheitszustand des Angeklagten sein. Anklage und Verteidigung hatten zuvor ein vorzeitiges Ende des Prozesses beantragt.
Dem früheren Chef der privaten Hamburger Warburg Bank war in dem Verfahren besonders schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen worden. Die Anklage bezifferte den Gesamtschaden für den Fiskus auf knapp 280 Millionen Euro. Olearius hatte stets seine Unschuld beteuert.
Cum-Ex bezeichnet eine Methode, Aktien zum Zwecke der Steuerhinterziehung zu handeln. Die Beteiligten täuschen dabei die Finanzämter so, dass diese eine nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer zweimal erstatten. Weil es um Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch geht, hat sich der lateinische Begriff etabliert. Der Bundesgerichtshof hatte das Modell im Jahr 2021 als Straftat gewertet.
© 2024 dts Nachrichtenagentur