Halle (Saale) - Der zweite Gerichtsprozess gegen Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke in Halle (Saale) ist am Montag, nachdem fast den ganzen Tag über verhandelt wurde, auf Mittwoch vertagt worden.
Höcke muss sich wieder von dem Landgericht Halle verantworten, wo er bereits Mitte Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden war, weil er in einer Rede in Merseburg die Losung "Alles für Deutschland" benutzt hatte, die der "Sturmabteilung" (SA) aus der NS-Zeit zugeordnet wird. Auch in diesem Prozess geht es um die Verwendung dieses Ausspruchs bei einer AfD-Veranstaltung, diesmal in Gera.
Im Prozess ging es am Montag zunächst weniger um den Sachverhalt selbst. Die Verteidigung wies stattdessen in Anträgen die Zuständigkeit des Gerichts zurück und forderte die Einstellung des Verfahrens. Das Gericht lehnte die Forderung aber nach mehreren Unterbrechungen ab, da es im bisherigen Verfahren keine Fehler oder Verfahrenshindernisse gebe, wie der Vorsitzende Richter zur Begründung sagte. Höcke beteuerte unterdessen, "völlig unschuldig" zu sein.
Für Aufregung sorgte am Morgen, dass Höcke sich nach Angaben einer Gerichtssprecherin weigerte, in den Saal zu kommen, solange noch Fotografen und Kameraleute vor Ort waren. Nach einer ersten Verhandlungspause waren dann allerdings doch Aufnahmen des Angeklagten möglich. Im weiteren Verlauf des Tages wurde dann unter anderem ein Video von der Veranstaltung in Gera in voller Länge gezeigt.
Während für den ersten Prozess vier Verhandlungstage angesetzt und auch benötigt worden waren, sind es jetzt zwei. Bereits am Mittwoch könnte ein Urteil fallen. Das Thema wird allerdings noch länger für Schlagzeilen sorgen: Die erste Verurteilung ist noch nicht rechtskräftig, Höckes Verteidiger sind in die nächste Instanz gegangen.
Höcke muss sich wieder von dem Landgericht Halle verantworten, wo er bereits Mitte Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden war, weil er in einer Rede in Merseburg die Losung "Alles für Deutschland" benutzt hatte, die der "Sturmabteilung" (SA) aus der NS-Zeit zugeordnet wird. Auch in diesem Prozess geht es um die Verwendung dieses Ausspruchs bei einer AfD-Veranstaltung, diesmal in Gera.
Im Prozess ging es am Montag zunächst weniger um den Sachverhalt selbst. Die Verteidigung wies stattdessen in Anträgen die Zuständigkeit des Gerichts zurück und forderte die Einstellung des Verfahrens. Das Gericht lehnte die Forderung aber nach mehreren Unterbrechungen ab, da es im bisherigen Verfahren keine Fehler oder Verfahrenshindernisse gebe, wie der Vorsitzende Richter zur Begründung sagte. Höcke beteuerte unterdessen, "völlig unschuldig" zu sein.
Für Aufregung sorgte am Morgen, dass Höcke sich nach Angaben einer Gerichtssprecherin weigerte, in den Saal zu kommen, solange noch Fotografen und Kameraleute vor Ort waren. Nach einer ersten Verhandlungspause waren dann allerdings doch Aufnahmen des Angeklagten möglich. Im weiteren Verlauf des Tages wurde dann unter anderem ein Video von der Veranstaltung in Gera in voller Länge gezeigt.
Während für den ersten Prozess vier Verhandlungstage angesetzt und auch benötigt worden waren, sind es jetzt zwei. Bereits am Mittwoch könnte ein Urteil fallen. Das Thema wird allerdings noch länger für Schlagzeilen sorgen: Die erste Verurteilung ist noch nicht rechtskräftig, Höckes Verteidiger sind in die nächste Instanz gegangen.
© 2024 dts Nachrichtenagentur