24. Juni 2024: Das Bundeskartellamt hat den Erwerbsvorgang im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der skandinavischen Fluggesellschaft SAS freigegeben. SAS befindet sich in den USA in einem Gläubigerschutzverfahren nach dem US Bankruptcy Code.
Als neue Investoren hat SAS ein Bieterkonsortium aus dem weltweit tätigen Investmentunternehmen Castlelake, der Fluggesellschaft Air France-KLM, dem Königreich Dänemark und dem Investmentunternehmen Lind Invest ausgewählt. Sie sollen sich jeweils mit einer Minderheit der Aktien an SAS ohne kontrollierenden Einfluss beteiligen. Freigegeben wurde der geplante Erwerb von jeweils mehr als 25 Prozent der SAS-Aktien durch den Investor Castlelake und das Königreich Dänemark sowie die geplante Beteiligung von Air France-KLM mit weniger als 25 Prozent der SAS-Aktien. Die Beteiligung von Lind Invest an SAS unterlag nicht der deutschen Fusionskontrolle.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: ""Im Ergebnis haben wir gegen die Beteiligungen an SAS keine wettbewerblichen Bedenken. Das Hauptaugenmerk der Prüfung lag auf dem Bereich der Passagierlinienflüge und hier auf der Beteiligung von Air France-KLM als Wettbewerber der SAS. Wir haben alle Flugverbindungen untersucht, die von beiden Fluggesellschaften non-stop bzw. mit einem Umstieg von und nach Deutschland angeboten werden. Bedenkliche Beeinträchtigungen des Wettbewerbs waren hier weder auf den Kurz- und Mittelstrecken von Deutschland zu Zielen in Europa noch auf den Langstrecken in die USA und nach Asien bzw. in umgekehrter Richtung zu erwarten"."
In Europa gibt es bei den Direktflügen von Deutschland aus keine Überschneidungen zwischen SAS und Air France-KLM. SAS bietet von Deutschland aus nonstop-Flüge allein nach Kopenhagen, Oslo und Stockholm an, Air France-KLM nach Paris, Amsterdam und Nantes. Air France-KLM ist auf Umsteigeflügen zu Zielen von SAS für die Passagiere allenfalls ein nachrangiger Wettbewerber, auf denen insbesondere mit Lufthansa hinreichende Ausweichoptionen verbleiben. Eine mögliche Marktabschottung zu Lasten der Wettbewerber waren angesichts der Tätigkeiten von SAS auf den vor- und nachgelagerten Märkten für Abfertigungs- und Wartungsdienstleistungen ebenso wenig zu erwarten wie durch die Beteiligung des Königreichs Dänemark an der Betreibergesellschaft des Flughafens Kopenhagen, die dort den Fluggesellschaften Flughafeninfrastrukturdienstleistungen anbietet. Denn durch die geplanten Beteiligungen verändert sich insoweit für die SAS-Wettbewerber nichts.
Bei den Langstrecken hat das Bundeskartellamt berücksichtigt, dass Air France-KLM über das North Atlantic Joint Venture mit Delta Airlines und Virgin Atlantic Airways kooperiert und die Fluggesellschaften ihre Flugpläne, Preise und Kapazitäten für Flüge zwischen Europa und Nordamerika koordinieren. Wettbewerbliche Bedenken gegen die Minderheitsbeteiligung an SAS gibt es auf den Direkt- und Umsteigeverbindungen in Anbetracht des Wettbewerbs durch bedeutende Airlines wie Lufthansa, United Airlines, British Airways und American Airlines gleichwohl nicht. Auch auf den von den Beteiligten angebotenen Umsteigeverbindungen von Deutschland nach Asien und umgekehrt verbleiben den Reisenden nach dem Zusammenschluss hinreichende Ausweichoptionen. Das gleiche wurde auf den verschiedenen Luftfrachtmärkten von und nach Europa sowie im Bereich der weltweiten Flugzeugfinanzierung festgestellt.
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben geprüft, weil in Deutschland auch Minderheitsbeteiligungen ohne kontrollierenden Einfluss von der Fusionskontrolle erfasst werden. Neben anderen Voraussetzungen muss hierfür im Falle eines Erwerbs von weniger als 25 Prozent der Anteile bzw. Stimmrechte mindestens ein wettbewerblich erheblicher Einfluss begründet werden.
Hintergrund
SAS ist eine weltweit tätige Fluggesellschaft, die ihre Drehkreuze in Kopenhagen, Oslo und Stockholm betreibt und neben Passagieren auch Luftfracht befördert. Über Tochtergesellschaften erbringt SAS an skandinavischen Flughäfen Abfertigungsdienstleistungen für Fluggesellschaften und bietet die Wartung und Reparatur von Flugzeugen an.
Air France-KLM ist derzeit die nach Passagierkilometern größte europäische Fluggesellschaft und Gründungsmitglied der Luftfahrtallianz Sky Team Alliance. Neben Passagier-Linienflügen führt sie Luftfrachttransporte durch und erbringt Flugzeugwartungsleistungen. Ihre Hauptdrehkreuze liegen in Paris und in Amsterdam.
Das Königreich Dänemark ist bereits vor der Neustrukturierung von SAS mit einer Aktienminderheit an der Fluggesellschaft SAS beteiligt gewesen und hält außerdem eine Minderheitsbeteiligung an der Betreibergesellschaft des Flughafens Kopenhagen.
Castlelake investiert mit seinen Fondsgesellschaften insbesondere im Bereich der Luftfahrt und bietet Fluggesellschaften Finanzierungslösungen für den Flugzeugkauf sowie das Flugzeugleasing an.
Als neue Investoren hat SAS ein Bieterkonsortium aus dem weltweit tätigen Investmentunternehmen Castlelake, der Fluggesellschaft Air France-KLM, dem Königreich Dänemark und dem Investmentunternehmen Lind Invest ausgewählt. Sie sollen sich jeweils mit einer Minderheit der Aktien an SAS ohne kontrollierenden Einfluss beteiligen. Freigegeben wurde der geplante Erwerb von jeweils mehr als 25 Prozent der SAS-Aktien durch den Investor Castlelake und das Königreich Dänemark sowie die geplante Beteiligung von Air France-KLM mit weniger als 25 Prozent der SAS-Aktien. Die Beteiligung von Lind Invest an SAS unterlag nicht der deutschen Fusionskontrolle.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: ""Im Ergebnis haben wir gegen die Beteiligungen an SAS keine wettbewerblichen Bedenken. Das Hauptaugenmerk der Prüfung lag auf dem Bereich der Passagierlinienflüge und hier auf der Beteiligung von Air France-KLM als Wettbewerber der SAS. Wir haben alle Flugverbindungen untersucht, die von beiden Fluggesellschaften non-stop bzw. mit einem Umstieg von und nach Deutschland angeboten werden. Bedenkliche Beeinträchtigungen des Wettbewerbs waren hier weder auf den Kurz- und Mittelstrecken von Deutschland zu Zielen in Europa noch auf den Langstrecken in die USA und nach Asien bzw. in umgekehrter Richtung zu erwarten"."
In Europa gibt es bei den Direktflügen von Deutschland aus keine Überschneidungen zwischen SAS und Air France-KLM. SAS bietet von Deutschland aus nonstop-Flüge allein nach Kopenhagen, Oslo und Stockholm an, Air France-KLM nach Paris, Amsterdam und Nantes. Air France-KLM ist auf Umsteigeflügen zu Zielen von SAS für die Passagiere allenfalls ein nachrangiger Wettbewerber, auf denen insbesondere mit Lufthansa hinreichende Ausweichoptionen verbleiben. Eine mögliche Marktabschottung zu Lasten der Wettbewerber waren angesichts der Tätigkeiten von SAS auf den vor- und nachgelagerten Märkten für Abfertigungs- und Wartungsdienstleistungen ebenso wenig zu erwarten wie durch die Beteiligung des Königreichs Dänemark an der Betreibergesellschaft des Flughafens Kopenhagen, die dort den Fluggesellschaften Flughafeninfrastrukturdienstleistungen anbietet. Denn durch die geplanten Beteiligungen verändert sich insoweit für die SAS-Wettbewerber nichts.
Bei den Langstrecken hat das Bundeskartellamt berücksichtigt, dass Air France-KLM über das North Atlantic Joint Venture mit Delta Airlines und Virgin Atlantic Airways kooperiert und die Fluggesellschaften ihre Flugpläne, Preise und Kapazitäten für Flüge zwischen Europa und Nordamerika koordinieren. Wettbewerbliche Bedenken gegen die Minderheitsbeteiligung an SAS gibt es auf den Direkt- und Umsteigeverbindungen in Anbetracht des Wettbewerbs durch bedeutende Airlines wie Lufthansa, United Airlines, British Airways und American Airlines gleichwohl nicht. Auch auf den von den Beteiligten angebotenen Umsteigeverbindungen von Deutschland nach Asien und umgekehrt verbleiben den Reisenden nach dem Zusammenschluss hinreichende Ausweichoptionen. Das gleiche wurde auf den verschiedenen Luftfrachtmärkten von und nach Europa sowie im Bereich der weltweiten Flugzeugfinanzierung festgestellt.
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben geprüft, weil in Deutschland auch Minderheitsbeteiligungen ohne kontrollierenden Einfluss von der Fusionskontrolle erfasst werden. Neben anderen Voraussetzungen muss hierfür im Falle eines Erwerbs von weniger als 25 Prozent der Anteile bzw. Stimmrechte mindestens ein wettbewerblich erheblicher Einfluss begründet werden.
Hintergrund
SAS ist eine weltweit tätige Fluggesellschaft, die ihre Drehkreuze in Kopenhagen, Oslo und Stockholm betreibt und neben Passagieren auch Luftfracht befördert. Über Tochtergesellschaften erbringt SAS an skandinavischen Flughäfen Abfertigungsdienstleistungen für Fluggesellschaften und bietet die Wartung und Reparatur von Flugzeugen an.
Air France-KLM ist derzeit die nach Passagierkilometern größte europäische Fluggesellschaft und Gründungsmitglied der Luftfahrtallianz Sky Team Alliance. Neben Passagier-Linienflügen führt sie Luftfrachttransporte durch und erbringt Flugzeugwartungsleistungen. Ihre Hauptdrehkreuze liegen in Paris und in Amsterdam.
Das Königreich Dänemark ist bereits vor der Neustrukturierung von SAS mit einer Aktienminderheit an der Fluggesellschaft SAS beteiligt gewesen und hält außerdem eine Minderheitsbeteiligung an der Betreibergesellschaft des Flughafens Kopenhagen.
Castlelake investiert mit seinen Fondsgesellschaften insbesondere im Bereich der Luftfahrt und bietet Fluggesellschaften Finanzierungslösungen für den Flugzeugkauf sowie das Flugzeugleasing an.
© 2024 Bundeskartellamt