Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Steuerpflichtiger vom Finanzamt grundsätzlich Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten verlangen kann. Das gilt für alle Steuerarten. Allerdings hat der Auskunftsanspruch auch seine Grenzen. Am 12.03.2024 fällte der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals ein Urteil, das die datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüche von Steuerpflichtigen grundlegend klärt. Die Richter bezogen dabei Stellung zu den Voraussetzungen und der Reichweite des Auskunftsanspruchs ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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