Vaduz (ots) -
Justizministerin Graziella Marok-Wachter hat am Mittwoch, 26. Juni 2024, elf Absolventinnen und Absolventen der Rechtsanwaltsprüfung ihre Diplome überreicht.
Die Rechtsanwaltsprüfungen finden jedes Jahr jeweils im Frühjahr und im Herbst statt. Die Absolventinnen und Absolventen der Frühlingssession 2024 sind Vivianne Auer, Bernhard Bazant, Robin Eberle, Philip Falkner, Magdalena Friedrich, Isabella Heeb, Katrin Ibele, Andreas Lengler, Daria Tschütscher, Dominik Vedana und Laura Wenaweser.
Graziella Marok-Wachter gratulierte den Diplomandinnen und Diplomanden zu ihrem Erfolg und wünschte ihnen bei der Ausübung ihrer vielfältigen und interessanten Tätigkeit alles Gute.
In ihrer Gratulationsrede ging die Justizministerin auf das Frauenstimmrecht ein, das in den meisten Ländern Europas die Voraussetzung war, dass auch Frauen als Rechtsanwältinnen zugelassen wurden. In Liechtenstein war Gertrud Beck die erste Rechtsanwältin. Sie promovierte im Jahr 1956 und wurde direkt im Anschluss als Rechtsanwältin zugelassen. Dies passierte unabhängig des Frauenstimmrechts, welches in Liechtenstein erst 1984 eingeführt wurde. Am kommenden Wochenende vor genau 40 Jahren stimmten die liechtensteinischen Männer dem Stimm- und Wahlrecht für Frauen zu.
Die Rechtsanwaltsprüfung ist vor der Prüfungskommission für Rechtsanwälte, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Staatsgerichtshofes, des Obersten Gerichtshofes, des Obergerichtes und des Verwaltungsgerichtshofes sowie der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer, abzulegen. Die Regierung dankt den Mitgliedern der Prüfungskommission für ihre Arbeit.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42
justiz@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100920972
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Die Rechtsanwaltsprüfungen finden jedes Jahr jeweils im Frühjahr und im Herbst statt. Die Absolventinnen und Absolventen der Frühlingssession 2024 sind Vivianne Auer, Bernhard Bazant, Robin Eberle, Philip Falkner, Magdalena Friedrich, Isabella Heeb, Katrin Ibele, Andreas Lengler, Daria Tschütscher, Dominik Vedana und Laura Wenaweser.
Graziella Marok-Wachter gratulierte den Diplomandinnen und Diplomanden zu ihrem Erfolg und wünschte ihnen bei der Ausübung ihrer vielfältigen und interessanten Tätigkeit alles Gute.
In ihrer Gratulationsrede ging die Justizministerin auf das Frauenstimmrecht ein, das in den meisten Ländern Europas die Voraussetzung war, dass auch Frauen als Rechtsanwältinnen zugelassen wurden. In Liechtenstein war Gertrud Beck die erste Rechtsanwältin. Sie promovierte im Jahr 1956 und wurde direkt im Anschluss als Rechtsanwältin zugelassen. Dies passierte unabhängig des Frauenstimmrechts, welches in Liechtenstein erst 1984 eingeführt wurde. Am kommenden Wochenende vor genau 40 Jahren stimmten die liechtensteinischen Männer dem Stimm- und Wahlrecht für Frauen zu.
Die Rechtsanwaltsprüfung ist vor der Prüfungskommission für Rechtsanwälte, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Staatsgerichtshofes, des Obersten Gerichtshofes, des Obergerichtes und des Verwaltungsgerichtshofes sowie der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer, abzulegen. Die Regierung dankt den Mitgliedern der Prüfungskommission für ihre Arbeit.
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