Vaduz (ots) -
Die Regierung hat am Mittwoch, 26. Juni 2024 eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurde ein erster Teil der neuen Sanktionen gegenüber Russland und eine Ausweitung des Sendeverbots für russische Medienunternehmen, welche die EU am 24. Juni 2024 beschlossenen hatte, autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sanktionen hat die EU am 24. Juni 2024 beschlossen, ein vierzehntes Massnahmenpaket gegen Russland zu erlassen. Dieses soll insbesondere dazu beitragen, die Erträge der russischen Wirtschaft in Europa aus den Sektoren Energie, Finanzen und Handel noch stärker zu beschneiden und die Umgehung von EU-Sanktionen weiter zu erschweren.
Im Rahmen dieses Pakets hat die EU Reise- und Finanzsanktionen gegenüber 69 Personen und 47 Einrichtungen erlassen. Bei den Personen handelt es sich um Geschäftsleute, Propagandisten und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Angehörige der Armee und der Justiz, Personen, die für die Deportation ukrainischer Kinder verantwortlich sind, sowie Angehörige des Föderalen Sicherheitsdienstes der Russischen Föderation (FSB), die an der religiösen Verfolgung auf der illegal annektierten Krim beteiligt sind, und der Regierung.
Unter den aufgeführten Unternehmen befinden sich einige, die aktiv an der Umgehung von EU-Sanktionen durch Finanztransaktionen und der Lieferung verbotener Waren aus der EU involviert sind. Die Liste umfasst ausserdem mehrere russische Unternehmen der Militär- und Verteidigungsindustrie, Unternehmen, die wichtige Technologien mit doppeltem Verwendungszweck für den Einsatz auf dem Schlachtfeld liefern, sowie Unternehmen, die Waffen und Militärpersonal in das Kriegsgebiet transportieren. Darüber hinaus hat die EU auch eine russische Fluggesellschaft und deren Aktionäre benannt; dies aufgrund der Rolle der Airline bei der Erbringung von Dienstleistungen für den militärisch-industriellen Komplex Russlands.
Gleichentags hat die Regierung auch den Nachvollzug der von der EU am 24. Juni 2024 beschlossenen neuen Sanktionen gegenüber der Islamischen Republik Iran beschlossen. Eine Organisation wurde aufgrund ihrer Rolle bei der Weitergabe iranischer Drohnentechnologie an Russland in die Liste der sanktionierten Personen und Organisationen aufgenommen.
Pressekontakt:
Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport
Martin Frick, Leiter Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 52
martin.frick@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100920973
Die Regierung hat am Mittwoch, 26. Juni 2024 eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurde ein erster Teil der neuen Sanktionen gegenüber Russland und eine Ausweitung des Sendeverbots für russische Medienunternehmen, welche die EU am 24. Juni 2024 beschlossenen hatte, autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sanktionen hat die EU am 24. Juni 2024 beschlossen, ein vierzehntes Massnahmenpaket gegen Russland zu erlassen. Dieses soll insbesondere dazu beitragen, die Erträge der russischen Wirtschaft in Europa aus den Sektoren Energie, Finanzen und Handel noch stärker zu beschneiden und die Umgehung von EU-Sanktionen weiter zu erschweren.
Im Rahmen dieses Pakets hat die EU Reise- und Finanzsanktionen gegenüber 69 Personen und 47 Einrichtungen erlassen. Bei den Personen handelt es sich um Geschäftsleute, Propagandisten und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Angehörige der Armee und der Justiz, Personen, die für die Deportation ukrainischer Kinder verantwortlich sind, sowie Angehörige des Föderalen Sicherheitsdienstes der Russischen Föderation (FSB), die an der religiösen Verfolgung auf der illegal annektierten Krim beteiligt sind, und der Regierung.
Unter den aufgeführten Unternehmen befinden sich einige, die aktiv an der Umgehung von EU-Sanktionen durch Finanztransaktionen und der Lieferung verbotener Waren aus der EU involviert sind. Die Liste umfasst ausserdem mehrere russische Unternehmen der Militär- und Verteidigungsindustrie, Unternehmen, die wichtige Technologien mit doppeltem Verwendungszweck für den Einsatz auf dem Schlachtfeld liefern, sowie Unternehmen, die Waffen und Militärpersonal in das Kriegsgebiet transportieren. Darüber hinaus hat die EU auch eine russische Fluggesellschaft und deren Aktionäre benannt; dies aufgrund der Rolle der Airline bei der Erbringung von Dienstleistungen für den militärisch-industriellen Komplex Russlands.
Gleichentags hat die Regierung auch den Nachvollzug der von der EU am 24. Juni 2024 beschlossenen neuen Sanktionen gegenüber der Islamischen Republik Iran beschlossen. Eine Organisation wurde aufgrund ihrer Rolle bei der Weitergabe iranischer Drohnentechnologie an Russland in die Liste der sanktionierten Personen und Organisationen aufgenommen.
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