Berlin - Die Bundesregierung will den Datenaustausch zwischen Europol und den deutschen Ermittlungsbehörden vereinfachen. Das Kabinett brachte dazu am Mittwoch Änderungen des Europol-Gesetzes auf den Weg.
Mit dem Änderungsgesetz werden die bisherigen Möglichkeiten der deutschen Behörden zur Informationsübermittlung an Europol und zum Zugang zu Informationen von Europol über das Bundeskriminalamt verstärkt. So wird beispielsweise der Kreis der berechtigten Behörden für einen Zugriff auf Daten bei Europol erweitert: Neben dem Zollfahndungsdienst soll dies zum Beispiel künftig auch weiteren Ermittlungsbehörden des Zolls und der Bundesfinanzverwaltung möglich sein.
"Wir verstärken die Zusammenarbeit mit Europol weiter", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Für effektive Ermittlungen, Fahndungen und Zugriffe sei es entscheidend, dass Daten zwischen den Ermittlern schnell ausgetauscht werden. "Dazu wird der Gesetzentwurf, den wir heute im Bundeskabinett beschlossen haben, weiter beitragen", so die SPD-Politikerin.
Mit dem Änderungsgesetz werden die bisherigen Möglichkeiten der deutschen Behörden zur Informationsübermittlung an Europol und zum Zugang zu Informationen von Europol über das Bundeskriminalamt verstärkt. So wird beispielsweise der Kreis der berechtigten Behörden für einen Zugriff auf Daten bei Europol erweitert: Neben dem Zollfahndungsdienst soll dies zum Beispiel künftig auch weiteren Ermittlungsbehörden des Zolls und der Bundesfinanzverwaltung möglich sein.
"Wir verstärken die Zusammenarbeit mit Europol weiter", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Für effektive Ermittlungen, Fahndungen und Zugriffe sei es entscheidend, dass Daten zwischen den Ermittlern schnell ausgetauscht werden. "Dazu wird der Gesetzentwurf, den wir heute im Bundeskabinett beschlossen haben, weiter beitragen", so die SPD-Politikerin.
© 2024 dts Nachrichtenagentur