Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. Juni den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet.
Liechtenstein hat sich staatsvertraglich mit der Schweiz zur Übernahme der materiellen Vorschriften des schweizerischen Mehrwertsteuerrechts sowie allfälliger Abänderungen verpflichtet.
Das schweizerische Parlament hat am 16. Juni 2023 eine Teilrevision des schweizerischen Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet, die auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Die Änderungen lassen sich in die Themenblöcke Digitalisierung und Internationalisierung, Vereinfachungen, Steuerreduktionen und Betrugsbekämpfung unterteilen.
Mit den von der Regierung im Bericht und Antrag vorgeschlagenen Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes sollen die Neuerungen im schweizerischen Mehrwertsteuerrechts ins liechtensteinische Recht übernommen werden. Das abgeänderte liechtensteinische Mehrwertsteuergesetz soll gleichzeitig mit den Änderungen des schweizerischen Mehrwertsteuergesetzes in Kraft treten.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 67 47
Simon.Biedermann@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100920977
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Das schweizerische Parlament hat am 16. Juni 2023 eine Teilrevision des schweizerischen Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet, die auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Die Änderungen lassen sich in die Themenblöcke Digitalisierung und Internationalisierung, Vereinfachungen, Steuerreduktionen und Betrugsbekämpfung unterteilen.
Mit den von der Regierung im Bericht und Antrag vorgeschlagenen Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes sollen die Neuerungen im schweizerischen Mehrwertsteuerrechts ins liechtensteinische Recht übernommen werden. Das abgeänderte liechtensteinische Mehrwertsteuergesetz soll gleichzeitig mit den Änderungen des schweizerischen Mehrwertsteuergesetzes in Kraft treten.
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