Neapel / Bern - Das Appellationsgericht in Neapel, Italien, hat ein Urteil gegen den früheren Eternit-Unternehmer Stephan Schmidheiny bestätigt. Die Richter anerkannten wie bereits die erste Instanz auf fahrlässige Tötung. Schmidheiny kündigte Berufung an. Bei einem der laufenden Eternit-Verfahren ging es um den asbestbedingten Todesfall eines ehemaligen Arbeiters in der Fabrik in Napoli Bagnoli. Schmidheiny wurde zu drei Jahren und sechs Monaten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 Moneycab