Die Klage einer Arbeitnehmerin auf höheres Arbeitsentgelt - entsprechend der männlichen Vergleichsgruppe - vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg war weitgehend erfolgreich. Die ungleiche Bezahlung widerspreche dem Entgeltgleichheitsgebot, so die Richter. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) hat am 19.06.2024 einer Angestellten eines Unternehmens im Großraum Stuttgart teilweise eine höhere Vergütung für das Jahr 2021 zugesprochen, basierend auf dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG). ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 AssCompact