Beschluss
USU Software AG, Möglingen
Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN: DE000A0BVU28) zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 02.07.2024 wirksam.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Mit dem Widerruf der Zulassung zum Handel im regulierten Markt (General Standard) erledigt sich auch die Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard).
Frankfurt am Main, 27.06.2024
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
USU Software AG, Möglingen
Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN: DE000A0BVU28) zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 02.07.2024 wirksam.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Mit dem Widerruf der Zulassung zum Handel im regulierten Markt (General Standard) erledigt sich auch die Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard).
Frankfurt am Main, 27.06.2024
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
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