BERLIN (dpa-AFX) - Bundesfinanzminister Christian Lindner sieht sich durch die neuen EU-Schuldenregeln in seinem Sparkurs im Haushaltsstreit gestärkt. "Das aktuell für Deutschland projizierte Ausgabenwachstum über die kommenden vier Jahre liegt bereits leicht über der Empfehlung der Kommission", schrieb der FDP-Chef in einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt". "Brüssel rät Deutschland daher, den Anstieg zu verringern." Die EU-Kommission bestätige damit "die Grundannahme hinter den laufenden Haushaltsverhandlungen im Bund, dass keine zusätzlichen finanzpolitischen Spielräume bestehen".
Am Mittwoch war bekanntgeworden, dass Deutschland nach Vorgaben der EU-Kommission in den nächsten Jahren weniger ausgeben muss als bislang geplant, um die europäischen Schuldenregeln einzuhalten. Diese waren jüngst von den EU-Staaten reformiert worden.
In der Ampel-Regierung laufen derzeit harte Verhandlungen über den Bundeshaushalt 2025. Es müssen Milliardenlöcher gestopft werden. Während die FPD auf Einhaltung der Schuldenbremse pocht, macht die SPD Druck, über eine Aussetzung nachzudenken. Zuletzt forderte zudem etwa der Industrieverband BDI milliardenschwere, kreditfinanzierte Sondervermögen für Investitionen.
"Die diskutierten massiven Ausgabensteigerungen durch Sondervermögen oder durch Änderungen der Schuldenbremse des Grundgesetzes würden dem vorgegebenen Referenzpfad widersprechen", argumentiert Lindner. "Die teils dramatisch hohen Summen von Dutzenden oder Hunderten Milliarden Euro schuldenfinanzierter Ausgaben sind schlicht rechtlich nicht möglich - selbst wenn es eine Zweidrittelmehrheit zur Veränderung der Schuldenbremse des Grundgesetzes gäbe."
Aus den EU-Fiskalregeln leite sich ein Ausgabenwachstum ab, das sich entsprechend bei Einhaltung der Schuldenbremse ergebe. "Das macht deutlich: Die Schuldenregel ist durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt als Anker für solide und tragfähige Staatsfinanzen gestärkt worden."
Die EU-Schuldenregeln, auch Stabilitäts- und Wachstumspakt genannt, schreiben vor, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Gleichzeitig muss das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gehalten werden. Wer die Obergrenzen übertritt, riskiert ein Strafverfahren./sku/DP/he