Mit dem Solarpaket I hat der Bund die Frist zur Stromkennzeichnung der Energieversorger ab 2025 auf den 1. Juli vorgezogen. Laut Stadtwerkenetzwerk ASEW ist die Fristverschiebung derzeit noch wenig bekannt. Ab dem kommenden Jahr müssen Energieversorger ihre Stromkennzeichnung schon zum Stichtag 1. Juli veröffentlichen. Darauf weist das Stadtwerkenetzwerk "Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung" (ASEW) hin. Die Deadline liegt erstmals so früh, nachdem die Bundesregierung im ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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