Eigentlich darf das Alter einer qualifizierten Person im Bewerbungsverfahren keine Rolle spielen. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt allerdings entschieden, dass es in einem Sonderfall erlaubt ist, jüngeren Bewerber:innen den Vortritt zu lassen. Ein Bewerbungsverfahren, das letztendlich mit Blick aufs Alter zugunsten der jüngeren Person entschieden wird? Klingt zunächst nach Altersdiskriminierung. Mit genau diesem Vorwurf war ein betroffener Lehrer ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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