Hamburg - Ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat voraussichtlich weitgehende Auswirkungen auf ärztliche Sprechstunden im Internet. In der Branche gehe man davon aus, dass einige Dienste sogar ganz vom Markt verschwinden könnten, berichtet der "Spiegel".
Geklagt hatte ein Hamburger Dermatologie-Anbieter gegen einen Wettbewerber. Hintergrund ist die Frage, wie ein solcher Dienst zertifiziert sein muss. Konkret geht es dabei um Software zur "asynchronen Untersuchung von Hautveränderungen". Dafür lädt der Patient Bilder der fraglichen Hautstelle sowie einen Anamnesebogen hoch. Diese Dateien werden von Fachärzten nicht unmittelbar mit den Patienten besprochen, sondern erst später gesichtet und beurteilt.
Das Gericht befand, die Software benötige eine Zertifizierung in einer höheren Risikoklasse, wegen möglicherweise erhöhter Gefahren für die Patienten gegenüber einer herkömmlichen Behandlung in einer Arztpraxis vor Ort. Der beklagte Anbieter sah hingegen keine erhöhten Risiken - und hatte eine entsprechende Klassifizierung deshalb nicht für nötig gehalten. Die Frage dieser Einstufung ist in der digitalen Medizin zentral, weil die meisten asynchronen Telemedizin-Anbieter gar keine Zertifizierung durchlaufen haben. Diese kann Jahre dauern und gilt als aufwendig.
Bei dem Gerichtsurteil handelt es sich zwar um eine Einzelfallentscheidung, es könnte aber darüber hinaus Auswirkungen haben. Allerdings beruht die Entscheidung nur auf einstweiligem Rechtsschutz. Der unterlegene Anbieter könnte noch ins Hauptsacheverfahren gehen.
Geklagt hatte ein Hamburger Dermatologie-Anbieter gegen einen Wettbewerber. Hintergrund ist die Frage, wie ein solcher Dienst zertifiziert sein muss. Konkret geht es dabei um Software zur "asynchronen Untersuchung von Hautveränderungen". Dafür lädt der Patient Bilder der fraglichen Hautstelle sowie einen Anamnesebogen hoch. Diese Dateien werden von Fachärzten nicht unmittelbar mit den Patienten besprochen, sondern erst später gesichtet und beurteilt.
Das Gericht befand, die Software benötige eine Zertifizierung in einer höheren Risikoklasse, wegen möglicherweise erhöhter Gefahren für die Patienten gegenüber einer herkömmlichen Behandlung in einer Arztpraxis vor Ort. Der beklagte Anbieter sah hingegen keine erhöhten Risiken - und hatte eine entsprechende Klassifizierung deshalb nicht für nötig gehalten. Die Frage dieser Einstufung ist in der digitalen Medizin zentral, weil die meisten asynchronen Telemedizin-Anbieter gar keine Zertifizierung durchlaufen haben. Diese kann Jahre dauern und gilt als aufwendig.
Bei dem Gerichtsurteil handelt es sich zwar um eine Einzelfallentscheidung, es könnte aber darüber hinaus Auswirkungen haben. Allerdings beruht die Entscheidung nur auf einstweiligem Rechtsschutz. Der unterlegene Anbieter könnte noch ins Hauptsacheverfahren gehen.
© 2024 dts Nachrichtenagentur