Die Beschwerdeinstanz der SIX Group AG hat am 6. Juni 2024 die Beschwerde der Talenthouse AG abgewiesen und den Entscheid des Regulatory Boards der SIX Group AG sämtliche an SIX Swiss Exchange AG kotierten Namenaktien der Talenthouse AG (Valoren-Nr. 1'081'986 / ISIN CH0010819867) mit einem Nennwert von je CHF 0.10 gemäss Art. 58 Abs. 1 Ziff. 2 Kotierungsreglement (KR) infolge der ernsthaft in Frage stehenden Zahlungsfähigkeit zu dekotieren, bestätigt. Die Beschwerdeinstanz hat die Dekotierung der Talenthouse AG per 8. Juli 2024 angeordnet. Der Handel der Namenaktien bleibt eingestellt.
Der Entscheid der Beschwerdeinstanz ist noch nicht rechtskräftig, da die Frist für die Einlegung des Rechtsmittels aktuell läuft.
Der Entscheid betreffend die Dekotierung der Talenthouse AG ist auf der Webseite von SER verfügbar.
https://www.ser-ag.com/de/resources/notifications-market-participants/delisting-decisions.html
Die anwendbare Richtlinie ist über folgenden Link abrufbar.
https://www.ser-ag.com/dam/downloads/regulation/listing/directives/DD-de.pdf
Der Entscheid der Beschwerdeinstanz ist noch nicht rechtskräftig, da die Frist für die Einlegung des Rechtsmittels aktuell läuft.
Der Entscheid betreffend die Dekotierung der Talenthouse AG ist auf der Webseite von SER verfügbar.
https://www.ser-ag.com/de/resources/notifications-market-participants/delisting-decisions.html
Die anwendbare Richtlinie ist über folgenden Link abrufbar.
https://www.ser-ag.com/dam/downloads/regulation/listing/directives/DD-de.pdf
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