
Der Entscheid der Beschwerdeinstanz ist noch nicht rechtskräftig, da die Frist für die Einlegung des Rechtsmittels aktuell läuft.
Der Entscheid betreffend die Dekotierung der Talenthouse AG ist auf der Webseite von SER verfügbar.
https://www.ser-ag.com/de/resources/notifications-market-participants/delisting-decisions.html
Die anwendbare Richtlinie ist über folgenden Link abrufbar.
https://www.ser-ag.com/dam/downloads/regulation/listing/directives/DD-de.pdf
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