Der deutsche Gesetzgeber von 2020 wurd zurechtgewiesen. Der Bundesfinanzhof (BFH) gibt dem Kläger und dessen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides für das Steuerjahr 2021 bzgl. der Verlustverrechnungsbeschränkung recht. Das Gesetz ist asymmetrisch und unfair. Damit verfährt der Gesetzgeber willkürlich und das ist grundgesetzwidrig. In einer ausführlichen Begründung weist der BFH als Judikative die Legislative in ihre Schranken. Den vollständigen Artikel lesen ...
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